Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Zum Schutz der vielen Menschen, die auf Behandlung, Förderung und Unterstützung durch die v. Bodelschwinghschen Stiftungen angewiesen sind, können wir grundsätzlich nur Personen mit dem Nachweis eines vollständigen COVID-19 Impfschutzes, einem bestehenden Genesenenschutz oder einem ärztlich attestierten, dauerhaften Impfhindernis beschäftigen (§ 20a IfSG).
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